Sobald Mitarbeiter eines Unternehmens mehr als 50 % ihrer Arbeit im Baugewerbe bzw. Baunebengewerbe ausführen, ist der Betrieb zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren des Baugewerbes verpflichtet. Dies sorgt für einen höheren Verwaltungsaufwand, der leider oft laienhaft betrieben wird. Als erfahrener Betrieb im Bereich Gehaltsabrechnung unterstützt Sie das LZDW gerne rund um den Baulohn und verwandte Abrechnungen.
Neben der klassischen Lohnabrechnung online leistet unser Lohnzentrum eine umfassende Unterstützung in Bereichen wie Mindestlohn, Winterbauumlage und die Einzahlung der gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge in die Urlaubskasse. Gerne übernehmen wir die Berechnung aller Sozialkassenbeiträge für Sie und sorgen für eine sachlich und rechnerisch korrekte Abrechnung.
Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass die Abrechnung von Baulohn mit allen zugehörigen Beiträgen nicht über eine klassische Abrechnungssoftware wie Lexware durchgeführt werden kann. Das Lohnzentrum Donauwald ist entsprechend ausgestattet und bewahrt Ihr Unternehmen somit vor weiteren Mühen und der Anschaffung kostspieliger Zusatzsoftware.
Als Grundlage der Baulohnabrechnung verwenden wir die von Ihnen bereitgestellten Stundenlisten oder Excel-Dateien zuzüglich eventueller Änderungen. Nach der Datenerfassung erstellen wir alle Abrechnungen des Baulohns und senden die Daten an die entsprechenden Stellen wie Sozialkasse oder Finanzamt. Auf Wunsch bereiten wir alle Zahlungen für Sie vor, die Zustellung erfolgt per Post oder online über unser Webcenter.
Wir rechnen Saison-Kurzarbeitergeld inkl. aller Zusatzleistungen (Mehraufwands-Wintergeld, Zusatzwintergeld) für Sie ab. mehr erfahren