Zur Überbrückung von witterungsbedingten Ausfällen ist es im Baugewerbe möglich, Arbeitsausfälle zwischen dem 1. Dezember und dem 31. März finanziell zu überbrücken. Durch das Saison-Kurzarbeitergeld bleibt der Angestellte dem Betrieb weiterhin erhalten, eine Arbeitslosigkeit wird ebenso wie der Wechsel zur Konkurrenz verhindert. Ähnlich wie bei der klassischen Lohnabrechnung ist die Abrechnung von Kurzarbeitergeld mit formalem Aufwand und rechtlichen Besonderheiten verbunden.
Das LZDW ist seit Jahren mit der Kalkulation und Abrechnung von Saison-Kurzarbeitergeld für diverse Betriebe vertraut. Jährlich sind wir an circa 50 Prüfungen beteiligt, die durch die Arbeitsagentur durchgeführt werden. In diesem Rahmen wird die Gehaltsabrechnung der Mitarbeiter über Monate hinweg überprüft. Schließlich erfolgt auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld bzw. Saison-Kurzarbeitergeld im Rahmen der Lohnabrechnung.
Mit jedem weiteren Mitarbeiter wird das Erfassen von Arbeits- und Ausfallstunden zur Herausforderung, die das LZDW gerne für Ihr Unternehmen meistert. Auch für ergänzende Leistungen wie das Mehraufwands-Wintergeld oder Zusatz-Wintergeld sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner in Abrechnung und Vorbereitung entsprechender Anträge. Sonderfälle wie eine Erkrankung während der Ausfallzeiten oder Saison-Kurzarbeitergeld für Angestellte werden von uns professionell behandelt. Sprechen Sie uns einfach für eine unkomplizierte Lohnabrechnung in der nächsten Wintersaison an!
Durch das Saison-Kurzarbeitergeld vermeiden Sie einen Mitarbeiterwechsel und Arbeitslosigkeit.