Für ausländische Betriebe, die in Deutschland Mitarbeiter beschäftigen, sind viele Vorschriften zu beachten. Diese sogenannten Entsendebetriebe sind ebenso wenig wie die einzelnen Arbeitnehmer in der Lage, sämtliche Vorschriften und Regelungen des deutschen Rechtssystems zu kennen. Im Bereich Lohnabrechnung steht Ihnen das LZDW mit großer Erfahrung zur Seite. Seit vielen Jahren betreuen wir ausländische Unternehmen aus Österreich, Polen, der Tschechischen Republik und weiteren Nationen, um eine korrekte Gehaltsabrechnung in Deutschland durchzuführen.
Besondere Anforderungen für die Lohnabrechnung ergeben sich beispielsweise im Baugewerbe. Ausländische Firmen wissen oft nicht, dass für Ihre Mitarbeiter in Deutschland Beiträge an die Sozialkassen im Baugewerbe sowie Lohnsteuer abzuführen sind. Das LZDW ist mit diesen und weiteren Beitragszahlungen bestens vertraut und führt eine korrekte Lohnabrechnung innerhalb der jeweiligen Fristen durch. Wichtig ist hierbei vor allem die Abrechnung über die Lohnsteuerabzugsbescheinigung, welche die Teilnahme am elektronischen Lohnsteuerverfahren ersetzt. Wird diese bis zum 31. Dezember eines Jahres versäumt, erfolgt die Einstufung des Mitarbeiters in die Lohnsteuerklasse 6.
Ob klassische Lohnsteuerabrechnung, Beiträge für die Urlaubskasse und mehr - das Lohnzentrum Donauwald steht Ihnen kompetent zur Seite. Meistern Sie mit unserer Hilfe viele Hürden, die sich durch das Entsendeverfahren ergeben und profitieren Sie von einer professionellen und korrekten Gehaltsabrechnung. Über unser Webcenter überblicken Sie alle Aspekte der Lohnabrechnung mühelos online!
In den vergangenen Jahren durften wir bereits viele Entsendebetriebe bei der Lohnabrechnung unterstützen.